Leistungsspektrum

Dazu gehören:

  • Architektenleistungen (alle Leistungsphasen nach §34 HOAI)
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach
    der Baustellenverordnung vom 10.06.1998
  • Brandschutznachweis nach Art. 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayBO
  • Städtebau, Standortanalysen, Bedarfsermittlungen
  • Plangutachten
  • Bestandsaufnahmen
  • Generalplanung

 

Wir sehen uns als Dienstleister und Partner, die mit Engagement, Know-how und Erfahrung Ihre Wünsche und Erwartungen optimal umsetzen.

Natürlich unterstützen wir Sie bei allen Fragen und begleiten Sie auch bei schwierigen Entscheidungen. Mit der Zeit haben wir uns ein Netzwerk von Partnern erschaffen und jeder Bauherr oder Aufraggeber profitiert auch von der Kompetenz unserer Kooperationspartner.